Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZNRW) hat uns mitgeteilt, dass sie plant, eine einstweilige Verfügung gegen das KI-Training von Meta zu beantragen. Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben. Eine solche Unterlassungsverfügung wäre daher ein großer Rückschlag für deutsche Verbraucher*innen, die sich lokal relevante KI-Technologie wünschen und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen wollen, die lokale Nuancen verstehen. Und letztendlich auch für Deutschlands Ziel, im globalen KI-Rennen eine wettbewerbsfähige Position zu halten.
Auf dem AI Action Summit in Paris erklärten politische Entscheidungsträger aus ganz Europa, dass die EU bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI eine führende Rolle einnehmen will. Analog dazu hat die künftige deutsche Bundesregierung zu einer Vereinfachung und Harmonisierung der Rechtsvorschriften aufgerufen, um Deutschland zur führenden KI-Nation zu machen. Die zersplitterte Rechts- und Regulierungslandschaft in Europa, die durch das Vorgehen der VZNRW deutlich wird, gefährdet jedoch diese Vision.
Vor drei Wochen hat Meta sein Vorhaben bekannt gegeben, KI bei Meta mit öffentlichen Inhalten zu trainieren – etwa mit Beiträgen, die von Erwachsenen in Deutschland auf Facebook und Instagram geteilt werden. Eine bewusste Ankündigung, weil wir eine KI anbieten wollen, die nicht nur für Deutsche verfügbar ist, sondern tatsächlich für sie entwickelt wurde. Deshalb ist es wichtig, dass unsere generativen KI-Modelle mit einer Vielzahl von Daten trainiert werden, um die vielfältigen Nuancen der deutschen Sprache und Kultur zu verstehen. Diese Art von Training ist gängige Praxis in der KI-Entwicklung und branchenüblich. Anders als einige unserer Mitbewerber haben wir die Nutzer*innen in Deutschland proaktiv darüber informiert, welche Art von Daten wir verwenden werden. Außerdem haben wir einen Link zu einem Widerspruchsformular zur Verfügung gestellt, mit dem Nutzer*innen der Verwendung ihrer Daten auf diese Weise widersprechen können. Wir beachten alle diese Widersprüche.
Wichtig ist: Solche Prozesse müssen dem europäischen Recht entsprechen. Deshalb arbeitet Meta seit über einem Jahr mit der irischen Datenschutzkommission, unserer federführenden Datenschutzbehörde in der EU, zusammen, um Rechtssicherheit für das Training von KI auf Grundlage von First-Party-Data (1PD) zu gewährleisten. Unser Ansatz beruht auf der spezifischen Rechtsgrundlage des “berechtigten Interesses” gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und steht im Einklang mit dem Vorgehen anderer GenAI-Modellanbieter. Zudem folgt unser Ansatz den klaren Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses vom Dezember 2024, die den Konsens zwischen den EU-Datenschutzbehörden, einschließlich der deutschen, widerspiegeln und das Ergebnis umfassenden Austauschs mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Verbraucherschutzbehörden sind. Trotz dieses abgestimmten Prozesses und des laufenden Dialogs mit den europäischen Datenschutzbehörden droht die VZNRW nun damit, unnötigerweise ein paralleles weiteres Verfahren auf Basis ihrer eigenen Auslegung der gleichen Datenschutzvorschriften einzuleiten.
Sollte die VZNRW ihr Ziel erreichen, würde sie den EU-Binnenmarkt untergraben: Es würde das Prinzip in Frage stellen, dass Unternehmen, die europaweit tätig sind, sich nicht mit 27 verschiedenen Stellen für die Durchsetzung des digitalen Regelwerks der EU auseinandersetzen müssen. Das wiederum würde zu zusätzlicher Unvorhersehbarkeit und Unsicherheit führen und die Fähigkeit der EU, im globalen Wettbewerb zu bestehen, weiter beeinträchtigen. Schon jetzt haben deutsche Verbraucher*innen und Unternehmen aufgrund der regulatorischen Unsicherheit einen verzögerten Zugang zu Spitzentechnologien, die im Rest der Welt deutlich früher zur Verfügung stehen. So wurde MetaAI in den USA im September 2023, in Indien im Juni 2024 und im Vereinigten Königreich im Oktober 2024 eingeführt – in Deutschland aber erst im April 2025, und auch dann nur mit eingeschränkten Funktionen. Auch unsere neuesten multimodalen KI-Modelle konnten wir in Deutschland bisher nicht bereitstellen. Diese Modelle sind für Unternehmen frei verfügbar, um die Technologie zu nutzen, zu modifizieren und darauf aufzubauen. Damit ist die Spitzentechnologie leichter zugänglich als bei kommerziellen Modellen – eine verpasste Chance, die deutsche Unternehmen derzeit nicht nutzen können.
Dabei geht es nicht nur um Meta. Zahlreiche KI-Unternehmen haben bereits Verzögerungen bei der Einführung von Technologien in Deutschland und der gesamten EU hinnehmen müssen, was auf das fragmentierte und sich überschneidende Regulierungssystem in Europa zurückzuführen ist. Jedes Unternehmen, das in Europa KI entwickeln will, stößt früher oder später auf diese Hürden. Wie Mario Draghi in seinem jüngsten Bericht über die europäische Wettbewerbsfähigkeit warnte, führen die erheblichen Unterschiede in der Auslegung der EU-Vorschriften auf dem gesamten Kontinent zu enormen Hindernissen für europaweit tätige Unternehmen. Das wiederum bremst Innovationen und behindert die Entwicklung und Einführung neuer Technologien. Ohne eine Reform und Vereinfachung des europäischen Regulierungssystems droht Europa im globalen KI-Wettlauf immer weiter zurückzufallen und gegenüber den USA und China an Boden zu verlieren. Schon letztes Jahr forderten 100 führende europäische Unternehmen, Forscher*innen und Entwickler*innen, darunter einflussreiche Vertreter*innen großer EU-Unternehmen wie SAP und Spotify, in einem offenen Brief umfassende Reformen.
Unser Ziel ist es, modernste KI-Technologien auch in Deutschland verfügbar zu machen und dabei sicherzustellen, dass unsere KI-Trainingsprozesse den Vorschriften entsprechen. Dafür arbeiten wir seit über einem Jahr intensiv mit unserer federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde in der EU zusammen und setzen die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses, die auf den übereinstimmenden Ansichten der europäischen Datenschutzbehörden basieren, um. Warum sollte eine deutsche Verbraucherschutzbehörde versuchen, diese monatelange Arbeit zu untergraben? Eine mögliche Verfügung der VZNRW bedroht nicht nur die umfangreiche Zusammenarbeit zwischen fachkundigen Aufsichtsbehörden und Unternehmen – sie birgt auch die Gefahr weiterer Fragmentierung, Rechtsunsicherheit und droht notwendigen Fortschritt zu verzögern.