Von Yvonne Cunnane, Head of Data Protection, Facebook Ireland, und Nikhil Shanbhag, Director and Associate General Counsel
Das Bundeskartellamt hat in seiner im März 2016 aufgenommenen Untersuchung einen Beschluss gefasst. Wir haben über fast drei Jahre mit dem Bundeskartellamt kooperiert und werden unseren Dialog mit der Behörde fortsetzen. Ungeachtet dessen lehnen wir die Auffassung des Bundeskartellamts entschieden ab und werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Das Bundeskartellamt unterschätzt den starken Wettbewerb, dem wir in Deutschland ausgesetzt sind. Es bewertet unsere Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) falsch und läuft im Ergebnis Gefahr, jene Mechanismen zu unterlaufen, die das europäische Recht zur Sicherstellung konsistenter Datenschutzstandards für die gesamte EU bereithält.
Der Schutz persönlicher Daten ist in der EU ein Grundrecht und dieser Schutz gilt für alle gleichermaßen – unabhängig davon, wie groß das betroffene Unternehmen ist. Die Auslegung der DSGVO wird durch die europäischen Datenschutzbehörden konkretisiert. Diese haben bei zahlreichen Unternehmen – einschließlich Facebook – ihre Kompetenzen ausgeübt und relevante Fragen gestellt sowie Untersuchungen dort eingeleitet, wo sie Anlass dazu gesehen haben. Wir nehmen unsere DSGVO Pflichten sehr ernst. Die Entscheidung des Bundeskartellamts aber wendet das Wettbewerbsrecht in verfehlter Weise an, indem es Sonderanforderungen aufstellt, die nur für ein einziges Unternehmen gelten sollen.
Das Bundeskartellamt übersieht bei seiner Entscheidung drei wichtige Punkte:
Popularität ist nicht gleichbedeutend mit Marktbeherrschung
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner eigenen Umfrage festgestellt, dass Facebook in Deutschland von über 40% der Nutzer von sozialen Medien überhaupt nicht genutzt wird. Wir haben in Deutschland einen harten Wettbewerb mit anderen Diensten, doch das Bundeskartellamt hält es für irrelevant, dass unsere Apps mit YouTube, Snapchat, Twitter und vielen anderen Wettbewerbern um die Aufmerksamkeit der Nutzer konkurrieren.
Facebook befolgt die Vorgaben der DSGVO
Die DSGVO ist vor weniger als einem Jahr in Kraft getreten und hat damit neue Anforderungen an alle in der EU tätigen Unternehmen gestellt. Als Teil unserer Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO haben wir die Informationen überarbeitet, die wir Nutzern über den Schutz ihrer Daten zur Verfügung stellen. Außerdem erklären wir noch detaillierter, welche Steuerungsmöglichkeiten sie zur Kontrolle ihrer Informationen haben. Wir haben für alle Menschen auf Facebook neue und verbesserte Privatsphäre-Einstellungen eingeführt. Dazu gehört auch, dass wir alle Nutzer weltweit dazu aufgefordert haben, Entscheidungen zu den Werbeanzeigen zu treffen, die sie sehen, und weitere Einstellungen zum Schutz ihrer Daten zu überprüfen. Wir werden außerdem bald das Tool „Clear History“ einführen. Mit dieser Funktion können sich Nutzer die Informationen, die wir von Webseiten und Diensten im Rahmen unserer Business Tools erhalten, künftig ansehen und sie von ihrem Account trennen. Das Bundeskartellamt lässt außer Acht, wie Facebook tatsächlich Daten verarbeitet, und welche Maßnahmen wir ergreifen, um die Vorgaben der DSGVO zu erfüllen.
Die DSGVO überträgt ausdrücklich den Datenschutzbehörden – und nicht den Wettbewerbsbehörden – die Urteilsgewalt darüber, ob Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen. Und die Datenschutzbehörden haben auch die notwendige Fachkenntnis, diese Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus vereinheitlicht die DSGVO den Rechtsrahmen in ganz Europa, sodass für alle dieselben Vorschriften gelten und von den zuständigen Behörden im jeweiligen Land konsistent angewendet werden können. In unserem Fall ist die zuständige Stelle die irische Datenschutzbehörde.
Der Beschluss des Bundeskartellamts läuft hingegen Gefahr, den europäischen Rechtsrahmen zu untergraben, indem er das datenschutzrechtliche Schutzniveau von der Größe des betroffenen Unternehmens abhängig macht.
Dienstübergreifende Informationsnutzung macht unsere Plattformen besser und stärkt die Sicherheit
Das Ziel von Facebook war schon immer, Menschen miteinander zu verbinden und ihnen den Zugang zu denjenigen Informationen zu ermöglichen, die sie interessieren. Facebook bietet eine einzigartige Nutzererfahrung, die auf jede Person individuell zugeschnitten ist. Hierfür verwenden wir verschiedene Signale: angefangen bei den Informationen, die in einem Nutzerprofil angegeben sind, über Beiträge, die geteilt oder mit „Gefällt mir“ markiert wurden, bis hin zu Informationen, die andere Dienste mit uns über die Nutzung ihrer Webseiten und Apps geteilt haben. Solche Informationen dienstübergreifend zu nutzen, hilft uns auch dabei, die Sicherheit der Menschen zu verbessern. Dazu gehört beispielsweise, plattformübergreifend auf Facebook und Instagram missbräuchliches Verhalten zu verhindern und Konten zu sperren, die im Zusammenhang mit Terrorismus, Kindesmissbrauch, oder der Manipulation von Wahlen stehen.
Jeden Tag interagieren Menschen mit Unternehmen, die Daten auf eine ähnliche Weise wie wir verwenden und verbinden. Zurecht liegt das Augenmerk von Aufsichtsbehörden weltweit auf diesen Themen. Das berechtigt das Bundeskartellamt aber nicht dazu, Sonderanforderungen für ein einziges Unternehmen aufzustellen.
Wir haben hier unseren Standpunkt und unsere Argumente dargelegt, die wir weiterhin dem Bundeskartellamt gegenüber und vor Gericht vertreten werden. Uns ist wichtig, dass Menschen und Unternehmen in Deutschland auch in Zukunft unsere Dienste in vollem Umfang nutzen können. Wir werden außerdem daran arbeiten, die Kontrolle und den Schutz für die Informationen unserer Nutzer weiter zu verbessern.