Am 5. Juni fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil in einem langjährigen Verfahren, das die Nutzung von Facebook-Seiten betraf. Millionen von Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen in der EU nutzen Facebook-Seiten, um sich mit ihrer Community auszutauschen oder um für ihre Leistungen zu werben. Wir möchten nachfolgend einige Informationen dazu bereitstellen, die erläutern sollen, was wir tun, um sicherzustellen, dass Facebook-Seiten und Facebook-Seitenstatistiken im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genutzt werden können.
Das Verfahren begann im Jahr 2011, lange vor der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In seiner Entscheidung aus der vergangenen Woche stellte der EuGH auf der Basis einer Reihe technischer Kriterien fest, dass Betreiber von Facebook-Seiten unter bestimmten Voraussetzungen mit Facebook gemeinsam als Verantwortliche für die Nutzung von Daten zur Erstellung von Facebook-Seitenstatistiken anzusehen sind, z.B. wenn der Seitenbetreiber festlegen kann, wie Daten zur Bereitstellung von Seitenstatistiken verarbeitet werden, und diese Daten mittels auf der Seite gesetzter Cookies erhoben werden.
Obwohl Facebook-Seiten sich seit 2011 stark verändert haben, sind wir uns bewusst, dass diese Entscheidung bei Betreibern von Facebook-Seiten erhebliche Bedenken hinsichtlich der Einhaltung ihrer Pflichten nach dem europäischem Recht hervorgerufen hat. Wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, um es den Seitenbetreibern zu ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Unserer Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, Seitenbetreibern eine gleichrangige Verantwortung für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung aufzuerlegen; dies hat auch der EuGH anerkannt. Wir werden unsere Nutzungsbedingungen bzw. Richtlinien für Seiten aktualisieren, um die Verantwortlichkeiten sowohl von Facebook als auch von Seitenbetreibern klarzustellen, und damit auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Seitenbetreiber zu erleichtern. Details zu unseren aktualisierten Bedingungen werden wir in Kürze bekanntgeben. In der Zwischenzeit können Facebook-Seiten wie gewohnt genutzt werden.
Es ist wichtig festzuhalten, dass es bei der Entscheidung des EuGH nicht um die Rechtmäßigkeit von Facebook-Produkten ging, und dass auch nicht festgestellt wurde, dass Facebook-Seiten oder unsere Seitenstatistiken gegen Gesetze verstoßen.
Die DSGVO hat neue Anforderungen für Datenverantwortliche aufgestellt. Wir stehen zu unserer Verpflichtung, aktuelle und zukünftige Datenschutzregelungen in der EU einzuhalten. In unserer aktualisierten Datenrichtlinie informieren wir transparent darüber, welche Daten zum Zweck der Bereitstellung eines vollständig personalisierten und kostenlosen Dienstes verarbeitet werden und welche aggregierten Informationen Seitenbetreibern zur Verfügung gestellt werden. Unsere Datenrichtlinie kann von jeder Facebook-Seite über den Link „Datenschutz“ von allen Seitenbesuchern aufgerufen werden, unabhängig davon, ob sie Facebook-Nutzer sind oder nicht.