{"id":10084,"date":"2019-02-07T10:00:59","date_gmt":"2019-02-07T09:00:59","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newsroom.fb.com\/?p=10084"},"modified":"2019-02-07T10:00:59","modified_gmt":"2019-02-07T09:00:59","slug":"warum-wir-die-auffassung-des-bundeskartellamts-nicht-teilen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/about.fb.com\/de\/news\/2019\/02\/warum-wir-die-auffassung-des-bundeskartellamts-nicht-teilen\/","title":{"rendered":"Warum wir die Auffassung des Bundeskartellamts nicht teilen"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Yvonne Cunnane, Head of Data Protection, Facebook Ireland, und <\/em><em>Nikhil Shanbhag, Director and Associate General Counsel<\/em><\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt hat in seiner im M\u00e4rz 2016 aufgenommenen Untersuchung einen Beschluss gefasst. Wir haben \u00fcber fast drei Jahre mit dem Bundeskartellamt kooperiert und werden unseren Dialog mit der Beh\u00f6rde fortsetzen. Ungeachtet dessen lehnen wir die Auffassung des Bundeskartellamts entschieden ab und werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Das Bundeskartellamt untersch\u00e4tzt den starken Wettbewerb, dem wir in Deutschland ausgesetzt sind. Es bewertet unsere Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) falsch und l\u00e4uft im Ergebnis Gefahr, jene Mechanismen zu unterlaufen, die das europ\u00e4ische Recht zur Sicherstellung konsistenter Datenschutzstandards f\u00fcr die gesamte EU bereith\u00e4lt.<\/p>\n<p>Der Schutz pers\u00f6nlicher Daten ist in der EU ein Grundrecht und dieser Schutz gilt f\u00fcr alle gleicherma\u00dfen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wie gro\u00df das betroffene Unternehmen ist. Die Auslegung der DSGVO wird durch die europ\u00e4ischen Datenschutzbeh\u00f6rden konkretisiert. Diese haben bei zahlreichen Unternehmen &#8211; einschlie\u00dflich Facebook &#8211; ihre Kompetenzen ausge\u00fcbt und relevante Fragen gestellt sowie Untersuchungen dort eingeleitet, wo sie Anlass dazu gesehen haben. Wir nehmen unsere DSGVO Pflichten sehr ernst. Die Entscheidung des Bundeskartellamts aber wendet das Wettbewerbsrecht in verfehlter Weise an, indem es Sonderanforderungen aufstellt, die nur f\u00fcr ein einziges Unternehmen gelten sollen.<\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt \u00fcbersieht bei seiner Entscheidung drei wichtige Punkte:<\/p>\n<h5>Popularit\u00e4t ist nicht gleichbedeutend mit Marktbeherrschung<\/h5>\n<p>Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner eigenen Umfrage festgestellt, dass Facebook in Deutschland von \u00fcber 40% der Nutzer von sozialen Medien \u00fcberhaupt nicht genutzt wird. Wir haben in Deutschland einen harten Wettbewerb mit anderen Diensten, doch das Bundeskartellamt h\u00e4lt es f\u00fcr irrelevant, dass unsere Apps mit YouTube, Snapchat, Twitter und vielen anderen Wettbewerbern um die Aufmerksamkeit der Nutzer konkurrieren.<\/p>\n<p><img data-recalc-dims=\"1\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-10088\" src=\"https:\/\/about-fb-preprod.go-vip.net\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2019\/02\/more-choice-1.jpg?resize=960%2C765\" alt=\"\" width=\"960\" height=\"765\" \/><\/p>\n<h5>Facebook befolgt die Vorgaben der DSGVO<\/h5>\n<p>Die DSGVO ist vor weniger als einem Jahr in Kraft getreten und hat damit neue Anforderungen an alle in der EU t\u00e4tigen Unternehmen gestellt. Als Teil unserer Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung der DSGVO haben wir die Informationen \u00fcberarbeitet, die wir Nutzern \u00fcber den Schutz ihrer Daten zur Verf\u00fcgung stellen. Au\u00dferdem erkl\u00e4ren wir noch detaillierter, welche Steuerungsm\u00f6glichkeiten sie zur Kontrolle ihrer Informationen haben. Wir haben f\u00fcr alle Menschen auf Facebook neue und verbesserte Privatsph\u00e4re-Einstellungen eingef\u00fchrt. Dazu geh\u00f6rt auch, dass wir alle Nutzer weltweit dazu aufgefordert haben, Entscheidungen zu den Werbeanzeigen zu treffen, die sie sehen, und weitere Einstellungen zum Schutz ihrer Daten zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wir werden au\u00dferdem bald das Tool \u201eClear History\u201c einf\u00fchren. Mit dieser Funktion k\u00f6nnen sich Nutzer die Informationen, die wir von Webseiten und Diensten im Rahmen unserer Business Tools erhalten, k\u00fcnftig ansehen und sie von ihrem Account trennen. Das Bundeskartellamt l\u00e4sst au\u00dfer Acht, wie Facebook tats\u00e4chlich Daten verarbeitet, und welche Ma\u00dfnahmen wir ergreifen, um die Vorgaben der DSGVO zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Die DSGVO \u00fcbertr\u00e4gt ausdr\u00fccklich den Datenschutzbeh\u00f6rden \u2013 und nicht den Wettbewerbsbeh\u00f6rden \u2013 die Urteilsgewalt dar\u00fcber, ob Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen. Und die Datenschutzbeh\u00f6rden haben auch die notwendige Fachkenntnis, diese Entscheidungen zu treffen. Dar\u00fcber hinaus vereinheitlicht die DSGVO den Rechtsrahmen in ganz Europa, sodass f\u00fcr alle dieselben Vorschriften gelten und von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden im jeweiligen Land konsistent angewendet werden k\u00f6nnen. In unserem Fall ist die zust\u00e4ndige Stelle die irische Datenschutzbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Der Beschluss des Bundeskartellamts l\u00e4uft hingegen Gefahr, den europ\u00e4ischen Rechtsrahmen zu untergraben, indem er das datenschutzrechtliche Schutzniveau von der Gr\u00f6\u00dfe des betroffenen Unternehmens abh\u00e4ngig macht.<\/p>\n<h5>Dienst\u00fcbergreifende Informationsnutzung macht unsere Plattformen besser und st\u00e4rkt die Sicherheit<\/h5>\n<p>Das Ziel von Facebook war schon immer, Menschen miteinander zu verbinden und ihnen den Zugang zu denjenigen Informationen zu erm\u00f6glichen, die sie interessieren. Facebook bietet eine einzigartige Nutzererfahrung, die auf jede Person individuell zugeschnitten ist. Hierf\u00fcr verwenden wir verschiedene Signale: angefangen bei den Informationen, die in einem Nutzerprofil angegeben sind, \u00fcber Beitr\u00e4ge, die geteilt oder mit \u201eGef\u00e4llt mir\u201c markiert wurden, bis hin zu Informationen, die andere Dienste mit uns \u00fcber die Nutzung ihrer Webseiten und Apps geteilt haben. Solche Informationen dienst\u00fcbergreifend zu nutzen, hilft uns auch dabei, die Sicherheit der Menschen zu verbessern. Dazu geh\u00f6rt beispielsweise, plattform\u00fcbergreifend auf Facebook und Instagram missbr\u00e4uchliches Verhalten zu verhindern und Konten zu sperren, die im Zusammenhang mit Terrorismus, Kindesmissbrauch, oder der Manipulation von Wahlen stehen.<\/p>\n<p>Jeden Tag interagieren Menschen mit Unternehmen, die Daten auf eine \u00e4hnliche Weise wie wir verwenden und verbinden. Zurecht liegt das Augenmerk von Aufsichtsbeh\u00f6rden weltweit auf diesen Themen. Das berechtigt das Bundeskartellamt aber nicht dazu, Sonderanforderungen f\u00fcr ein einziges Unternehmen aufzustellen.<\/p>\n<p>Wir haben hier unseren Standpunkt und unsere Argumente dargelegt, die wir weiterhin dem Bundeskartellamt gegen\u00fcber und vor Gericht vertreten werden. Uns ist wichtig, dass Menschen und Unternehmen in Deutschland auch in Zukunft unsere Dienste in vollem Umfang nutzen k\u00f6nnen. Wir werden au\u00dferdem daran arbeiten, die Kontrolle und den Schutz f\u00fcr die Informationen unserer Nutzer weiter zu verbessern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Von Yvonne Cunnane, Head of Data Protection, Facebook Ireland, und Nikhil Shanbhag, Director and Associate General Counsel Das Bundeskartellamt hat in seiner im M\u00e4rz 2016 aufgenommenen Untersuchung einen Beschluss gefasst. Wir haben \u00fcber fast drei Jahre mit dem Bundeskartellamt kooperiert und werden unseren Dialog mit der Beh\u00f6rde fortsetzen. Ungeachtet dessen lehnen wir die Auffassung des Bundeskartellamts entschieden ab und werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Das Bundeskartellamt untersch\u00e4tzt den starken Wettbewerb, dem wir in Deutschland ausgesetzt sind. Es bewertet unsere Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) falsch und l\u00e4uft im Ergebnis Gefahr, jene Mechanismen zu unterlaufen, die das europ\u00e4ische Recht zur Sicherstellung konsistenter Datenschutzstandards f\u00fcr die gesamte EU bereith\u00e4lt. Der Schutz pers\u00f6nlicher Daten ist in der EU ein Grundrecht und dieser Schutz gilt f\u00fcr alle gleicherma\u00dfen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wie gro\u00df das betroffene Unternehmen ist. Die Auslegung der DSGVO wird durch die europ\u00e4ischen Datenschutzbeh\u00f6rden konkretisiert. 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Dazu geh\u00f6rt auch, dass wir alle Nutzer weltweit dazu aufgefordert haben, Entscheidungen zu den Werbeanzeigen zu treffen, die sie sehen, und weitere Einstellungen zum Schutz ihrer Daten zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wir werden au\u00dferdem bald das Tool \u201eClear History\u201c einf\u00fchren. Mit dieser Funktion k\u00f6nnen sich Nutzer die Informationen, die wir von Webseiten und Diensten im Rahmen unserer Business Tools erhalten, k\u00fcnftig ansehen und sie von ihrem Account trennen. Das Bundeskartellamt l\u00e4sst au\u00dfer Acht, wie Facebook tats\u00e4chlich Daten verarbeitet, und welche Ma\u00dfnahmen wir ergreifen, um die Vorgaben der DSGVO zu erf\u00fcllen. Die DSGVO \u00fcbertr\u00e4gt ausdr\u00fccklich den Datenschutzbeh\u00f6rden \u2013 und nicht den Wettbewerbsbeh\u00f6rden \u2013 die Urteilsgewalt dar\u00fcber, ob Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen. Und die Datenschutzbeh\u00f6rden haben auch die notwendige Fachkenntnis, diese Entscheidungen zu treffen. 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Das berechtigt das Bundeskartellamt aber nicht dazu, Sonderanforderungen f\u00fcr ein einziges Unternehmen aufzustellen. Wir haben hier unseren Standpunkt und unsere Argumente dargelegt, die wir weiterhin dem Bundeskartellamt gegen\u00fcber und vor Gericht vertreten werden. Uns ist wichtig, dass Menschen und Unternehmen in Deutschland auch in Zukunft unsere Dienste in vollem Umfang nutzen k\u00f6nnen. 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Diese haben bei zahlreichen Unternehmen &#8211; einschlie\u00dflich Facebook &#8211; ihre Kompetenzen ausge\u00fcbt und relevante Fragen gestellt sowie Untersuchungen dort eingeleitet, wo sie Anlass dazu gesehen haben. Wir nehmen unsere DSGVO Pflichten sehr ernst. Die Entscheidung des Bundeskartellamts aber wendet das Wettbewerbsrecht in verfehlter Weise an, indem es Sonderanforderungen aufstellt, die nur f\u00fcr ein einziges Unternehmen gelten sollen. Das Bundeskartellamt \u00fcbersieht bei seiner Entscheidung drei wichtige Punkte: Popularit\u00e4t ist nicht gleichbedeutend mit Marktbeherrschung Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner eigenen Umfrage festgestellt, dass Facebook in Deutschland von \u00fcber 40% der Nutzer von sozialen Medien \u00fcberhaupt nicht genutzt wird. 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Dazu geh\u00f6rt auch, dass wir alle Nutzer weltweit dazu aufgefordert haben, Entscheidungen zu den Werbeanzeigen zu treffen, die sie sehen, und weitere Einstellungen zum Schutz ihrer Daten zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wir werden au\u00dferdem bald das Tool \u201eClear History\u201c einf\u00fchren. Mit dieser Funktion k\u00f6nnen sich Nutzer die Informationen, die wir von Webseiten und Diensten im Rahmen unserer Business Tools erhalten, k\u00fcnftig ansehen und sie von ihrem Account trennen. Das Bundeskartellamt l\u00e4sst au\u00dfer Acht, wie Facebook tats\u00e4chlich Daten verarbeitet, und welche Ma\u00dfnahmen wir ergreifen, um die Vorgaben der DSGVO zu erf\u00fcllen. Die DSGVO \u00fcbertr\u00e4gt ausdr\u00fccklich den Datenschutzbeh\u00f6rden \u2013 und nicht den Wettbewerbsbeh\u00f6rden \u2013 die Urteilsgewalt dar\u00fcber, ob Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen. Und die Datenschutzbeh\u00f6rden haben auch die notwendige Fachkenntnis, diese Entscheidungen zu treffen. 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Wir haben \u00fcber fast drei Jahre mit dem Bundeskartellamt kooperiert und werden unseren Dialog mit der Beh\u00f6rde fortsetzen. Ungeachtet dessen lehnen wir die Auffassung des Bundeskartellamts entschieden ab und werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Das Bundeskartellamt untersch\u00e4tzt den starken Wettbewerb, dem wir in Deutschland ausgesetzt sind. Es bewertet unsere Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) falsch und l\u00e4uft im Ergebnis Gefahr, jene Mechanismen zu unterlaufen, die das europ\u00e4ische Recht zur Sicherstellung konsistenter Datenschutzstandards f\u00fcr die gesamte EU bereith\u00e4lt. Der Schutz pers\u00f6nlicher Daten ist in der EU ein Grundrecht und dieser Schutz gilt f\u00fcr alle gleicherma\u00dfen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wie gro\u00df das betroffene Unternehmen ist. Die Auslegung der DSGVO wird durch die europ\u00e4ischen Datenschutzbeh\u00f6rden konkretisiert. 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Dazu geh\u00f6rt auch, dass wir alle Nutzer weltweit dazu aufgefordert haben, Entscheidungen zu den Werbeanzeigen zu treffen, die sie sehen, und weitere Einstellungen zum Schutz ihrer Daten zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wir werden au\u00dferdem bald das Tool \u201eClear History\u201c einf\u00fchren. Mit dieser Funktion k\u00f6nnen sich Nutzer die Informationen, die wir von Webseiten und Diensten im Rahmen unserer Business Tools erhalten, k\u00fcnftig ansehen und sie von ihrem Account trennen. Das Bundeskartellamt l\u00e4sst au\u00dfer Acht, wie Facebook tats\u00e4chlich Daten verarbeitet, und welche Ma\u00dfnahmen wir ergreifen, um die Vorgaben der DSGVO zu erf\u00fcllen. Die DSGVO \u00fcbertr\u00e4gt ausdr\u00fccklich den Datenschutzbeh\u00f6rden \u2013 und nicht den Wettbewerbsbeh\u00f6rden \u2013 die Urteilsgewalt dar\u00fcber, ob Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen. Und die Datenschutzbeh\u00f6rden haben auch die notwendige Fachkenntnis, diese Entscheidungen zu treffen. 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